Schlüsselzahl B196
Führerschein Schlüsselzahl B196
gültig für: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt.
Alter: ab 25 Jahren
Sonstige Regelungen: Der Bewerber muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B sein. Zusätzlich muss der Bewerber am klassenspezifischen Theorie-Unterricht (4 x 90min) und am Praxis-Untericht (5 x 90min) teilnehmen. Frühestens dann bekommt dieser die Bescheinigung ausgehändigt, mit dieser der Bewerber dann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl B196 eintragen lassen kann.
Der Eintrag der Schlüsselzahl B196 befähigt nicht nach 2 Jahren eine Aufstiegsprüfung (Stufenführerschein) zu machen. Auch darf man mit der Schlüsselzahl B196 und einem Kleinkraftrad nicht im Verkehr außerhalb der Bundesrepublik Deutschland fahren.
Zugangsvorausetzungen für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde:
- Bescheinigung zur erfolgreichen Teilnahme an der B196-Schulung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild