Mofa-Prüfbescheinigung
Mofa-Prüfbescheinigung
gültig für:
- Mofas (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h)
Alter: ab 15 Jahren
Sonstige Regelungen: Zum Führen eines Mofas (einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h) wird keine Fahrerlaubnis benötigt. Es muss jedoch eine sog. Prüfbescheinigung mitgeführt werden. Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, benötigt keine Prüfbescheinigung. Abzulegen ist lediglich eine Theorie-Prüfung
Zugangsvorausetzungen für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild