BKF-Schulung für Berufskraftfahrer
Wer gewerblich mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen unterwegs ist, kommt an der regelmäßigen BKF-Schulung nicht vorbei. Seit dem 10. September 2009 gilt für alle Berufskraftfahrer die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung – unabhängig vom Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs.
Wir bieten dir die komplette Modulschulung in fünf Einheiten zu je sieben Stunden, abgestimmt auf deine beruflichen Anforderungen und in angenehmer Lernatmosphäre. Die erste Weiterbildung muss spätestens fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation abgeschlossen sein.
Inhalte der Module
Unsere Termine finden nach individueller Absprache statt. Jedes Modul deckt ein zentrales Thema aus deinem Berufsalltag ab:
- Modul 1: Eco-Training und Assistenzsysteme
- Modul 2: Kontrollgeräte & Sozialvorschriften
- Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
- Modul 4: Schadensprävention
- Modul 5: Ladungssicherung
Seit dem 23.05.2021 ersetzt der FQN die frühere Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Das neue Dokument muss bei allen gewerblichen Fahrten mitgeführt werden und belegt deine Grundqualifikation und Weiterbildungen.
Die elektronische Erfassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt macht eine Papierbescheinigung überflüssig. Alle Daten werden im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) gespeichert – so kannst du jederzeit deinen aktuellen Qualifikationsstatus abrufen. Auch beim FQN gilt: alle fünf Jahre ist eine Weiterbildung erforderlich.
Die Ausstellung des FQN erfolgt weiterhin durch deine zuständige Landesbehörde.
