Preise

Der Führerschein ist Dein Ticket in die mobile Freiheit – unabhängig, flexibel und bereit, die Straßen dieser Welt zu erkunden. Doch was kostet dieses Abenteuer eigentlich? Ein Preisvergleich ist sinnvoll. Die günstigste Fahrschule ist nicht automatisch die schlechteste, und der höchste Preis garantiert noch lange keine Top-Ausbildung. Frag Freunde oder Klassenkameraden: Wo waren sie, wie wurden sie dort behandelt? War der Theorieunterricht verständlich? Haben sie beim ersten Anlauf bestanden? Auch der Eindruck zählt – ist die Fahrschule sauber, freundlich, gut organisiert? Ein Besuch hilft, ein echtes Gefühl zu bekommen.

Weil jeder Fahrschüler anders lernt, bieten wir für die Klasse B verschiedene Tarife an. So kannst Du selbst entscheiden, wie Deine Ausbildung abläuft – angepasst an Deine Stärken, Dein Lerntempo und Deine Motivation. Uns ist wichtig, dass die Ausbildung wirklich zu Dir passt – nicht, dass Du einfach nur irgendein Paket bekommst. Du bestimmst den Weg zu Deinem Führerschein!

Komm vorbei, verschaffe Dir einen persönlichen Eindruck und vergleiche in Ruhe. Wir beraten Dich offen, ehrlich und so, dass Du Dich bei uns gut aufgehoben fühlst.

Gebühren

Der TÜV stellt seine Prüfungsgebühren für Theorie und Praxis gesondert in Rechnung! Auch das Einwohnermelde- und Straßenverkehrsamt arbeitet nicht kostenlos und berechnen für die Antragsbearbeitung seine Gebühren gesondert!

Gebühren Straßenverkehrsamt

Führerscheinantrag mit Probezeit: 43,40 €
Führerscheinantrag ohne Probezeit: 42,60 €
Nachträgliche Änderung der Prüfungssprache: 19,20 €
Nachträgliche Änderung der beantragten Klassen: 19,20 €
Antrag auf Durchführung eines Fahrschulwechsels: 12,80 €
BF17 - Überprüfung einer Begleitperson**: 9,30 €
BF17 - Prüfbescheinigung begleitetes Fahren**: 8,70 €
BF17 - Zusenden des Kartenführerscheins mit 18**: 5,00 €

Die Gebühren der Straßenverkehrsämter werden mit Antragstellung fällig. Es gilt die am Tag der Antragstellung gültige Gebühr des zuständigen Straßenverkehrsamtes. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt des Kreises, in dem der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.

** Die Gebühren der Straßenverkehrsämter unterliegen grundsätzlich einer Gebührenordnung. Die angegebenen Gebühren können bei den verschiedenen Straßenverkehrsämtern jedoch geringfügig variieren. Die hier genannten Gebühren sind die Gebühren des Straßenverkehrsamtes des Kreises Segeberg.

Die Prüfungsgebühren findest du direkt bei der jeweiligen Klasse.

Downloads

Hier sind einige Dokument zum Download bereitgestellt. Einerseits erspart euch das vielleicht den Weg zur Fahrschule oder ihr bekommt nützliche Informationen und Antworten auf Eure Fragen.

Anmeldung

Erste-Hilfe-Kurs

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