Klasse BF17

Führerschein Klasse BF17LOGO Klasse BF17
gültig für: alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.

Alter:
ab 17 Jahren


Sonstige Regelungen:
BF17 - Begleitendes Fahren mit 17 Jahren;
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".

 

Zugangsvorausetzungen für die Begleitpersonen:

  • mindestens 30 Jahre alt sein,
  • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben und
  • dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
  • Die Anzahl der Begleitpersonen, die man in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen kann, ist unbegrenzt.

 

Zugangsvorausetzungen für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • 1 biometrisches Lichtbild