Klasse BF17
Führerschein Klasse BF17
gültig für: alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Alter: ab 17 Jahre in Begleitung
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".
Zugangsvoraussetzungen für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Erste-Hilfe-Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- 1 biometrisches Lichtbild
Anforderung an eine Begleitperson:
- Mindestalter 30 Jahre
- mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg
- weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut und/oder nicht unter Drogeneinfluss während der Fahrt