Klasse T
Führerschein Klasse T
gültig für: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstegeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Alter: ab 16 Jahren für bbH 40 km/h; ab 18 Jahren für bbH 60 km/h
Sonstige Regelungen: Einschluss der Klassen AM und L
Zugangsvorausetzungen für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- 1 biometrisches Lichtbild