Schlüsselzahl B196
Führerschein Schlüsselzahl B196
gültig für: – Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Alter: ab 25 Jahre
Sonstige Regelungen: Für die Schlüsselzahl B196 muss lediglich eine Fahrerschulung absolviert werden, diese besteht aus mindestens 4x90 min. Theorie-Unterricht und mindestens 5x90 min. Praktischer Ausbildung; es muss keine Theorie- und Praxisprüfung abgelegt werden; Die Schlüsselzahl B196 erlaubt es nicht ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland zu fahren; es gibt auch keine Möglichkeit der Stufenregelung nach 2 Jahren zur Klasse A2
Zugangsvoraussetzungen für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild