Klasse CE
Führerschein Klasse CE
gültig für: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Alter: ab 21 Jahren regulär, ab 18 Jahren während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
Sonstige Regelungen: Einschluss der Klassen C1E, BE, und T sowie DE bei Besitz von D; Vorbesitz Klasse C erforderlich, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Zugangsvorausetzungen für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- 1 biometrisches Lichtbild