Klasse CE

Führerschein Klasse CE

 

LOGO C


gültig für: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Alter:
ab 21 Jahren regulär, ab 18 Jahren während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes

Sonstige Regelungen:
Einschluss der Klassen C1E, BE, und T sowie DE bei Besitz von D; Vorbesitz Klasse C erforderlich, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre

 

Zugangsvorausetzungen für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ärztliches Zeugnis
  • Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • 1 biometrisches Lichtbild