Klasse A2
Führerschein Klasse A2
gültig für: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Alter: ab 18 Jahre
Sonstige Regelungen: Einschluss der Klassen AM und A1; die Klasse A2 ist auch über die Stufenregelung möglich, wenn mindestens seit 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 besteht
Zugangsvoraussetzungen für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Erste-Hilfe-Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- 1 biometrisches Lichtbild