Klasse L

Führerschein Klasse LLOGO Klasse BF17
gültig für: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer duch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Alter:
ab 16 Jahren


Sonstige Regelungen:
Die Klasse erfordert laut Gesetzgeber keine Fahrstunden und keine praktische Prüfung.

 

Zugangsvorausetzungen für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • 1 biometrisches Lichtbild

 

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