Klasse C
Führerschein Klasse C
gültig für: Kraftfahrzeuge mit einer zulässsigen Gesamtmasse (zG) von mehr als 3.500 kg und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben.
Alter: ab 21 Jahren regulär, ab 18 Jahren während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
Sonstige Regelungen: Einschluss der Klassen C1; Vorbesitz Klasse B erforderlich, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Zugangsvorausetzungen für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ärztliches Zeugnis
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- 1 biometrisches Lichtbild