Klasse A1
Führerschein Klasse A1
gültig für:
- Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit symmetrisch angeordneten Rädern, einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.
Alter: ab 16 Jahren
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klasse AM. Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich, wenn man auf Klasse A2 erhöhen möchte (Stufenführerschein).
Zugangsvorausetzungen für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Erste-Hilfe-Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre