Klasse B - Schlüsselzahl 197
Führerschein Klasse B - Schlüsselzahl 197
gültig für: alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Alter: ab 18 Jahren / *ab 17 Jahren bei Begleitung
Sonstige Regelungen: Eintrag der Schlüsselzahl 197; Während der Ausbildung müssen mindestens 10 Fahrstunden und eine mindestens 15 minütige Evaluierungsfahrt (Prüfungsfahrt mit deinem Fahrlehrer) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden; die Prüfung der Klasse B - SZ197 wird auf einem Fahrzeug mit Automatik-Getriebe gefahren; Nach erfolgreicher Prüfung dürfen beide Getriebe Varianten international gefahren werden; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".
Zugangsvorausetzungen für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
- Erste-Hilfe-Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- 1 biometrisches Lichtbild