Klasse A2

Führerschein Klasse A2LOGO A
gültig für: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

 

Alter: ab 18 Jahre

Sonstige Regelungen:
Einschluss der Klassen AM und A1; die Klasse A2 ist auch über die Stufenregelung möglich, wenn mindestens seit 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 besteht

 

Zugangsvoraussetzungen für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • 1 biometrisches Lichtbild

 

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