Schlüsselzahl B196

Führerschein Schlüsselzahl B196LOGO A
gültig für: – Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.


Alter: ab 25 Jahre

Sonstige Regelungen:
Für die Schlüsselzahl B196 muss lediglich eine Fahrerschulung absolviert werden, diese besteht aus mindestens 4x90 min. Theorie-Unterricht und mindestens 5x90 min. Praktischer Ausbildung; es muss keine Theorie- und Praxisprüfung abgelegt werden; Die Schlüsselzahl B196 erlaubt es nicht ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland zu fahren; es gibt auch keine Möglichkeit der Stufenregelung nach 2 Jahren zur Klasse A2

 

Zugangsvoraussetzungen für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild

 

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