Klasse B
Führerschein Klasse B
gültig für: alle Kraftfahrzeuge mit maximal 3.500 kg zG (zulässige Gesamtmasse) und mit einem Anhänger mit maximal 750 kg zG. Es darf höchstens 8 Sitzplätze außer dem Führersitz geben. Wiegt der Anhänger mehr als 750 kg, darf das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg betragen.
Alter: ab 18 Jahren
Sonstige Regelungen: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen; Einschluss der Klassen L und AM; Wegfall der Bestimmung "zG des Anhängers darf maximal der Leermasse des Zugfahrzeugs entsprechen".
Zugangsvorausetzungen für Antrag bei Fahrerlaubnisbehörde:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder eine augenärztliche Bescheinigung
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- 1 biometrisches Lichtbild